Was ist der ZBW

Was ist der ZBW?

Die Abkürzung "ZBW" steht für den sogenannten "Zweiten Bildungsweg":

"(...) Als Zweiten Bildungsweg bezeichnet man die Bildungsangebote, die Menschen, die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normaldurchlauf der Regelschule erworben haben, die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen geben. (...)"
http://de.wikipedia.org

Vollzeit oder Teilzeit

 

Höhere Schulabschlüsse für Erwachsene (ab 17 J.)

zur Verbesserung der Arbeitssituation oder Vorbereitung auf ein Studium

- Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife oder Fachoberschulreife, Fachabitur oder Abitur

-  kostenfrei, BAföG-fähig, Vollzeit oder Teilzeit, tagsüber oder abends, auch nebenberuflich, mit Online-Anteil zur noch besseren Verbindbarkeit von Alltag und Lernen; die Abschlüsse sind deutschlandweit anerkannt

- ab August 2022 neue Kurse in Königs Wusterhausen und Lübben, je nach Kapazität auch Einstieg nach Kursbeginn möglich

- Wir beraten Sie gern: 03375 211907 oder 0176 28187344, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , Funkerberg 26 in 15711 KW

Voraussetzungen
Sie müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, mind. 17 bzw. 19 Jahre alt sein und in bestimmtem Umfang eine Arbeitstätigkeit nachweisen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann man ein Abendgymnasium, die Abendrealschule oder ein Kolleg besuchen.

Darüber hinaus gibt es in fast jedem Bundesland die Möglichkeit, den Haupt- oder Realschulabschluss, aber auch das Abitur durch eine so genannte Nichtschülerprüfung zu erlangen.

Im Zusammenhang mit der Planung eines solch gewaltigen Vorhabens entstehen schon im Vorfeld jede Menge weitere Fragen. Dazu hat die Schule des Zweiten Bildungsweges des Landkreises Dahme-Spreewald einige häufig gestellte Fragen (FAQ) für Sie zusammengestellt. 

FAQ

Oft gestellte Fragen (FAQs)


Wie sieht es mit den Kosten aus?
Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges sind kostenlose öffentliche Einrichtungen.
 
Bekomme ich BaFöG?
Sind die persönlichen Voraussetzungen gegeben (hierzu gehört z.B., dass aktuell keine Berufstätigkeit ausgeübt wird) ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) möglich. Dies gilt für Studierende der Klasse 10 und für Abiturienten ab dem 3. Semester.
 
Wie erfolgt die Aufnahme?
Es wird empfohlen, sich zunächst von uns ausführlich beraten zu lassen. Aufnahmeprüfungen gibt es nicht. Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (siehe Voraussetzungen) durch die Leitung der Einrichtung.
 
Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme?
Um in die 9. oder 10. Klasse aufgenommen zu werden, muss man mindestens 17 Jahre alt sein und insgesamt eine Arbeitstätigkeit von 6 Monaten nachweisen. Auch andere Tätigkeiten und eine Arbeitslosigkeit von 3 Monaten werden angerechnet. Um in die 11. Klasse aufgenommen zu werden, muss man mindestens 19 Jahre alt sein und eine Arbeitstätigkeit oder Arbeitslosigkeit von zwei Jahren oder eine Berufsausbildung nachweisen. Auch hier sind noch andere Tätigkeiten anrechenbar. Informieren Sie sich dazu bei uns.
 
Welche Bildungsgänge bzw. Abschlüsse gibt es?
Es gibt bei uns zwei Bildungsgänge: den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife. Hier kann man die Berufsbildungsreife (BBR) = Hauptschulabschluss, die Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) = erweiterter Hauptschulabschluss und die Fachoberschulreife (FOR) = Realschulabschluss erlangen. Die Höchstverweildauer beträgt 3 Jahre bzw. 6 Semester.
Im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann man den schulischen Teil der Fachhochschulreife (FHR) ohne Prüfung und die Allgemeine Hochschulreife (AHR) mit Prüfung ablegen. Die Höchstverweildauer beträgt 4 Jahre bzw. 8 Semester.
 
Wie lange dauern die Bildungsgänge?
Der Erwerb der Berufsbildungsreife dauert in der Regel ein Jahr, der erweiterten Berufsbildungsreife sowie der Erwerb der Fachoberschulreife zwei Jahre. Hinzu kommt gegebenenfalls jeweils noch die Dauer des Vorkurses von einem halben Jahr. Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) dauert in der Regel drei Jahre. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann hingegen schon nach zwei Jahren erworben (11. und 12. Klasse) werden. Hinzu kommt auch hier gegebenenfalls jeweils noch die Dauer des Vorkurses von einem halben Jahr.
 
Wie werden die Abschlüsse erworben?
Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife und Fachoberschulreife werden erworben, wenn am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 bestimmte Zeugnisnoten erreicht worden sind, ohne eine Prüfung abzulegen. Eine Prüfung kann abgelegt werden, wenn bestimmte Noten nicht erreicht wurden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann ohne Prüfung beim Abgang nach der Jahrgangsstufe 12 erlangt werden, wenn bestimmte Notenpunkte erreicht wurden. Die allgemeine Hochschulreife wird nach einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erworben. In das Ergebnis gehen die Leistungen aus den vier Kurshalbjahren der Hauptphase (12. und 13. Klasse) ein.
 
Wann findet der Unterricht statt?
Der Unterricht in Klasse 9 und 10 findet in Teilzeitkursen von Montag bis Freitag am Tag ab ca. 09.00 Uhr oder von Montag bis Donnerstag am Abend ab ca. 16.00 Uhr statt.
In der Abiturstufe (11.-13. Klasse) gibt es im Tagesbereich Vollzeitklassen mit mindestens 9 Kursen und im Abendbereich Teilzeitkurse mit 6 Kursen im Blended-Learning-Verfahren, d.h. Präsenzunterricht an nur drei Abenden und Online- Unterricht über die Schul-Cloud.
 
Welche Fächer werden unterrichtet?
In den Vorkursen findet Unterricht in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen im Umfang von 16 h statt.
Der Unterricht in der Jahrgangsstufe 9 beträgt mind. 17 und in der Jahrgangsstufe 10 je nach Fächerwahl mind. 20 Unterrichtsstunden je Woche. Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik und Englisch, Nebenfächer sind Geschichte oder Politische Bildung und eine Naturwissenschaft (Physik, Biologie, Chemie) und ein weiteres Wahlpflichtfach in der 10. Klasse.
In Jahrgangsstufe 11 beträgt der Unterricht je nach Fächerwahl 18 bis 19 Unterrichtsstunden pro Woche. Vorgeschrieben sind Deutsch, zwei Fremdsprachen, Geschichte oder Politische Bildung, Mathematik, eine Naturwissenschaft und ein weiteres Fach nach Wahl.
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden Leistungs- und Grundkurse besucht, die aus dem Angebot der Einrichtung nach bestimmten Regeln frei gewählt werden können.
 
Wie sind die Teilnahmebedingungen?
Für den Unterricht gilt Teilnahmepflicht. Fehlen wird nur beim Vorliegen triftiger Gründe entschuldigt. Für den Unterricht an Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges gelten die Schulferien für das Land Brandenburg.
 
 
Welche Bildungsgänge bzw. Abschlüsse gibt es?
Es gibt bei uns zwei Bildungsgänge: den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife. Hier kann man die Berufsbildungsreife (BBR) = Hauptschulabschluss, die Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) = erweiterter Hauptschulabschluss und die Fachoberschulreife (FOR) = Realschulabschluss erlangen. Die Höchstverweildauer beträgt 3 Jahre bzw. 6 Semester.
Im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann man den schulischen Teil der Fachhochschulreife (FHR) ohne Prüfung und die Allgemeine Hochschulreife (AHR) mit Prüfung ablegen. Die Höchstverweildauer beträgt 4 Jahre bzw. 8 Semester.
 
Wie lange dauern die Bildungsgänge?
Der Erwerb der Berufsbildungsreife dauert in der Regel ein Jahr, der erweiterten Berufsbildungsreife sowie der Erwerb der Fachoberschulreife zwei Jahre. Hinzu kommt gegebenenfalls jeweils noch die Dauer des Vorkurses von einem halben Jahr. Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) dauert in der Regel drei Jahre. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann hingegen schon nach zwei Jahren erworben (11. und 12. Klasse) werden. Hinzu kommt auch hier gegebenenfalls jeweils noch die Dauer des Vorkurses von einem halben Jahr.
 
Wie werden die Abschlüsse erworben?
Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife und Fachoberschulreife werden erworben, wenn am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 bestimmte Zeugnisnoten erreicht worden sind, ohne eine Prüfung abzulegen. Eine Prüfung kann abgelegt werden, wenn bestimmte Noten nicht erreicht wurden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann ohne Prüfung beim Abgang nach der Jahrgangsstufe 12 erlangt werden, wenn bestimmte Notenpunkte erreicht wurden. Die allgemeine Hochschulreife wird nach einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erworben. In das Ergebnis gehen die Leistungen aus den vier Kurshalbjahren der Hauptphase (12. und 13. Klasse) ein.
 
Kann ich ein Schuljahr wiederholen?
Wenn die Leistungen für einen erfolgreichen Abschluss nicht ausreichen, kann unter bestimmten Bedingungen in der Regel in jedem Bildungsgang ein Schuljahr wiederholt werden, sofern die Höchstverweildauer nicht überschritten wird.

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