Was macht eigentlich eine Schulleitung?

Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung (...) sind in Deutschland in den verschiedenen Schularten durch die 16 verschiedenen Landes-Schulgesetze geregelt. (...)

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Vertretung der Schule nach außen (auch dem Elternbeirat (je nach Bundesland unterschiedlich) und der Presse gegenüber)

  • Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stunden- und Aufsichtsplan)

  • Einberufung der Schulkonferenz

  • Einberufung und Leitung der Gesamtlehrerkonferenz

  • Erlass und Vollzug von Verwaltungsakten (z. B. die Aufnahme und Entlassung von Schülern)

  • Sorge für die Erfüllung der Schulpflicht (z. B. Schulversäumnisse oder Beurlaubung von Schülern)

  • Ausübung des Hausrechts

  • je nach Schulart Funktion als Vorgesetzter bzw. als Dienstvorgesetzter der Lehrkräfte

  • als Dienstvorgesetzter (z. B. Beurteilung der Lehrkräfte, Disziplinarmaßnahmen)

  • Mitwirkung in verschiedenen Gremien.

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schulleitung)


 

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